Die 5.000 Schritte Meet5-Challenge powered by Shop Apotheke

Lust auf ein bisschen Bewegung, frische Luft und einen kleinen Motivationskick? 😉
Bei der 5.000 Schritte Meet5-Challenge bringen wir gemeinsam etwas Bewegung in den Alltag. Ob beim entspannten Spaziergang durch die Stadt, einer Runde im Park oder auf eurer Lieblingsstrecke
Trefft euch, sammelt Schritte und vor allem: genießt die Zeit zusammen.
Mehr Zeit für deine Meet5-Treffen? Lade hier die Shop-Apotheke-App runter und spare mit dem Code Meet5 bis zu 15€ auf deine erste Bestellung.
Außerdem gibt es noch was zu gewinnen! 🎁
So geht’s:
1. Erstelle ein Treffen oder schließe dich einer #ShopApotheke5kChallenge an
Wichtig: Wenn du ein eigenes Treffen erstellst, muss #ShopApotheke5kChallenge im Titel stehen
2. Gemeinsam loslaufen und die 5.000 Schritte knacken
3. Ein Bild eures Schrittzählers (meist auf dem Handy vorinstalliert) festhalten und an das ShopApotheke Profil senden. Hier geht's direkt zum ShopApotheke-Account.
Alle, die ein #ShopApotheke5kChallenge-Treffen erstellen oder daran teilnehmen und ein Schrittzählerbild an den offiziellen ShopApotheke Meet5-Account senden, nehmen automatisch am monatlichen Gewinnspiel teil.
Zu gewinnen gibt es tolle Überraschungen von Meet5, zum Beispiel:
• 100 Meet5-Premium Abos für 6 Monate
• 100 Meet5-Fanshop-Geschenke
Also: Schuhe schnüren, Schritte sammeln und gemeinsam aktiv werden! 🚶
Du willst deine eigene 5k Challenge mit deinen Freunden erstellen?
Dann nutze doch einfach diese Treffenvorlage:
Sitz der Apotheke: Sevenum, NL
Disclaimer
Die Teilnahme an den Treffen erfolgt auf eigenes Risiko. Weder Meet5 noch die Redcare Pharmacy N.V. treten hierbei als Veranstalter auf. Es handelt sich privat organisierte Treffen im Sinne von §11 der Meet5 AGB, das von beiden Parteien lediglich initiiert wird. Die organisatorische Verantwortung sowie die Haftung für etwaige Schäden oder Unfälle während des Treffens liegt vollständig bei den teilnehmenden Personen. Eine Haftung des Veranstalters auf Schadensersatz ist ausgeschlossen. Davon ausgenommen sind, ungeachtet des Verschuldens, Schadensersatzansprüche aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie Ansprüche aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) und bei sonstigen Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen. Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung des Veranstalters bei einfacher Fahrlässigkeit auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Sonstige zwingende gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.


